Sie haben eine körperliche Beeinträchtigung oder Lernschwierigkeiten? Dann können Sie für den TestDaF besondere Bedingungen bei der Prüfungsdurchführung beantragen – einen Nachteilsausgleich. Wir bemühen uns gemeinsam mit unseren Testzentren, Ihren spezifischen Bedarf bei der Durchführung des TestDaF zu berücksichtigen.
Wichtig! Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Informieren Sie das TestDaF-Institut oder das Testzentrum, in dem Sie den TestDaF ablegen möchten, mindestens 2-3 Monate vor dem Prüfungstermin über Ihre Beeinträchtigung und erfragen Sie die nächsten Schritte.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie besondere Bedingungen beantragen, z.B. bei
Sie haben eine Beeinträchtigung, die nicht mit aufgeführt wurde? Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie über weitere Behinderungen, für die Sie einen Nachteilsausgleich erhalten können. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Viele unterschiedliche Anpassungen sind denkbar. Je nach Beeinträchtigung und Testversion (papierbasiert oder digital) können verschiedene Modifikationen beim TestDaF-Institut beantragt werden.
Beispiele für die Anpassung der Prüfungsumgebung und -durchführung:
Je nach Testversion (papierbasiert oder digital) können auch Prüfungsmaterialen an Ihre Beeinträchtigung angepasst werden.
Beispiele für die Anpassung der Prüfungsmaterialien:
So beantragen Sie besondere Durchführungsbedingungen:
Organisatorische Schritte für Teilnehmende mit Einschränkungen in China.